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SATZUNG
Kegelclub DE´KORKENZIEHERS
Gültig seid, 08.03.2008
§ 1 : Name und Gründung des Clubs:
Der Kegelclub wurde am 29.10.1995 unter dem Namen „WÖLLER BÖLLER“
gegründet und trägt seit dem 26.07.1998 den Namen „DE’KORKENZIEHERS“.
§ 2 : Vorstand:
Der Vorstand wird auf eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt und besteht aus dem
Präsidenten, seinem Stellvertreter und dem Kassenführer. Es können nur Mitglieder
gewählt werden, die mindestes drei Jahre im Club sind. Der Präsident und sein
Stellvertreter sorgen für die Einhaltung der Regeln des Clubs und prüfen die Kasse,
sowie die Kegelbücher. Der Kassenführer übernimmt die Clubkasse
und ist für das Kegelbuch zuständig. Er bürgt für die Kasse.
Alle Personen im Vorstand sind Ansprechpartner und Repräsentanten des Clubs.
§ 3 : Mitglieder und Beiträge:
In den Kegelclub DE’KORKENZIEHERS kann jeder, mit Einverständnis der
Mitglieder, Mitglied werden. Es muss mit zweidrittel Mehrheit aller Mitglieder für die
Aufnahme des neuen Mitgliedes gestimmt werden. Es werden nicht mehr als
12 Mitglieder aufgenommen. Bei jedem Kegeln zahlt jedes Mitglied 3.00€ Beitrag.
Kranke oder verhinderte Mitglieder müssen den Betrag nachzahlen.
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt den Durchschnitt der Clubkasse,
mindestens aber 3.00€. Jedes neue Mitglied muss eine Einstandsrunde geben.
§ 4 : Ausschluß/Austritt aus dem Club:
Bei Austritt oder Ausschluss besteht kein Recht auf zuvor eingezahltes Geld.
Außerdem müssen Sachen des Clubs (z.B. Hemd, Trikot, Kegel usw.) dem Vorstand
zurückgegeben werden. Mitglieder können mit zweidrittel Mehrheit aller übrigen
Mitglieder ausgeschlossen werden. Hat ein Mitglied mehr als 100.00€ Schulden in der
Kasse wird ihm dieses vom Kassenführer mitgeteilt. Dieses Mitglied hat dann zwei
Monate Zeit seine Schulden komplett zu Zahlen. Verstreicht diese Zeit, kommt es ohne
weitere Abstimmung zum Ausschluss.
§ 5 : Beschlüsse:
Bei allen Abstimmungen zählen nur JA- oder NEIN Stimmen. Enthaltungen werden
nicht mitgezählt. Es zählt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Ausnahmen sind gesondert aufgeführt. Satzungsänderungen bedürfen der zweidrittel
Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§ 6 : Clubkasse:
Alle Straf-, Buß- oder Spielgelder und Beiträge fließen in die Clubkasse. Mitglieder,
die an Aktivitäten, die aus der Clubkasse bezahlt werden, nicht teilnehmen können,
haben kein Recht auf Nachzahlung des Geldes. Bei Ausschluss oder Austritt aus dem
Kegelclub bleiben alle noch offenen Schulden bestehen.
Jedes Mitglied hat das Recht die Clubkasse, sowie die Kegelbücher, zu prüfen.
§ 7 : Strafgelder:
7.1: Beim Nichterscheinen eines Mitgliedes muss er immer den Durchschnitt des
Spielgeldes bezahlen. Wenn er nicht abgemeldet ist oder ohne gute Entschuldigung
fehlt, zahlt er zusätzlich 10.00€.
7.2: Der König und derjenige der den Pudel beim letzten Kegeln bekommen hat und ihn
vergisst wieder mitzubringen zahlt 1 Runde Strafe. Auch wenn der Pudelgewinner
oder der König beim nächsten Kegeln verhindert ist, muss er dafür sorgen, das die
Gewinne (Pudel, Pudelkegel und Königskegel) beim nächsten Kegeln vorhanden sind.
7.3: Wenn ein Spieler sein Trikot beim Kegeln oder einen anderen öffentlichen Anlass
(vorherige Absprache) vergisst zahlt er 1 Runde Strafe.
7.4: Wenn 3 oder mehr Mitglieder aus dem Kegelclub irgendwo zusammen treffen und
einer hat seinen Kegel, Königskegel oder Pudelkegel nicht dabei zahlt er 1 Runde.
7.5: Mitglieder die unentschuldigt zu spät kommen zahlen 5.00€ Strafe. Kommt ein
Mitglied später zum Kegeln, muss er den Durchschnitt des bis dahin angefallenen
Spielgeldes zahlen.
7.6: Verliert ein Mitglied einen Gegenstand des Clubs oder wirft ihn weg und wird dieser
Gegenstand von jemand anderen zurückgegeben zahlt das „unachtsame“ Mitglied
1 Runde. Gegebenenfalls muss der Verlust von ihm ersetzt werden.
7.7: Kegelt ein Spieler so langsam, so daß ein Mitspieler die Kugel einholen und stoppen
kann, zahlt der „Langsamkegler“ 1 Runde. Ist der Mitspieler zu langsam und hat das
Seil bereits passiert, zahlt er die Runde. Wenn er dabei mit seinem Körper Kegel
umstößt, zahlt er für jeden umgestoßenen Kegel 5.00€
7.8: Schläft ein Kegelbruder auf der Kegelbahn ein, so muss er 1 Runde zahlen und
anschließend die Bahn verlassen (Ausgenommen Sekundenschlaf).
7.9: Hat ein Mitglied mehr als 50.00€ Schulden in der Kasse darf er nicht mitkegeln.
§ 8 : Spielgelder:
8.1: Spielgelder werden im Kegelbuch durch Striche angezeigt. Ein Strich ist gleich 0.20€
oder 1.00€ (je nach Spalte). Die Striche werden während des Kegels aufgeschrieben.
8.2: Bei einem Rinnenwurf zahlt der Spieler 0.20€ in die Kasse.
8.3: Wenn ein Spieler das Begrenzungsband berührt zahlt er 1.00€.
8.4: Wenn ein Spieler einen Kackstuhl kegelt zahlt er 1.00€.
8.5: Wenn ein Spieler nicht aufpaßt und nicht merkt das er dran ist, kann ein anderer
Spieler ihm eine Kugel bringen. Der, der die Kugel holt, muss hinter dem Pult sein.
Wenn er mit der Kugel wieder am Pult vorbei gegangen ist, bevor der andere sich
meldet, dann zahlt der Spieler der nicht aufgepasst hat 1.00€. Der Spieler der die Kugel
bekommen hat muss mit der „gebrachten Kugel“ kegeln.
8.6: Wenn ein Spieler kegelt obwohl er nicht dran ist (Lustwurf) zahlt er für jeden Kegel
der umfällt 0,40€, für einen Rinnenwurf 1.00€ und für Kranz Hand 3.00€,
und 1.00€ zusätzlich.
8.7: Wenn ein Spieler beim Spiel hohe oder niedrige Hausnummern 3-mal dieselbe Zahl
Kegelt muss er 1.00€ zahlen.
(Schnapszahl, mind. 3-stellig gilt auch bei anderen Spielen)
8.8: Wenn ein Spieler „Acht ums Vordereck“ kegelt muss er 1 Runde geben und wird
dafür in die Zeitung gesetzt, die Kosten tragt die Clubkasse.
8.9: Die Verlierer (es verlieren die Hälfte der Spieler, mit Ausnahme einiger Spiele)
zahlen 1.00€.
§ 9 : Bußgelder:
Bei unkorrektem Verhalten eines Mitgliedes kann dieses mit einem Bußgeld belegt
werden. Bußgelder werden vom Vorstand ausgesprochen. Dieser muss sich mit den
übrigen Mitgliedern beraten und die Höhe zwischen 15.00€ und 50.00€ festlegen.
§ 10:Gastkegler:
Jeder darf einen Gastkegler mitbringen, muss ihn aber vorher anmelden und muss
abstimmen lassen, ob er zugelassen wird. Gastkegler bezahlen ihre Straf- und
Spielgelder. Gastkegler dürfen nur dann mitkommen wenn die Anzahl der Kegeler 12
nicht überschreitet.
§ 11:Geburtstage:
Hat oder hatte ein Kegelclubmitglied Geburtstag muss er 1 Runde geben,
wenn er nicht feiert.
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